Der Streit um die Ausschussgrößen ist seit dieser Woche durch den Vor-Ältestenrat abgeräumt: Die AfD-Fraktion hält nicht weiter an ihrem Vorschlag für Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern fest. Die Ausschüsse werden künftig jeweils aus elf Parlamentariern bestehen.
So hatten es die Fraktionen von CDU, Linken, Grünen und SPD gefordert, so hatte es die Landtagsverwaltung vorgeschlagen.
Durch die ungerade Zahl minimiert sich künftig das Risiko für Pattsituationen für oder gegen einen Vorschlag. Zudem ist eine Verfassungsklage gegen die Ausschussgrößen abgewendet.
So wird sich künftig jeder Ausschuss zusammensetzen: Fünf Mitglieder aus der AfD, zwei von der CDU. Jeweils ein Mitglied werden Linke, Grüne, SPD und BSW stellen. Somit wird die AfD in den Ausschüssen wie auch im Parlament keine eigene Mehrheit haben, sondern Mehrheiten für ihre Vorhaben organisieren müssen. Gleiches gilt für Mehrheiten gegen die AfD.
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