Als einfache Faustregel können Sie sich Folgendes merken: EU-Recht steht über dem Bundesrecht (oder hat zumindest Vorrang), Bundesrecht steht über dem Länderrecht. "Länder und Kommunen dürfen primär dort etwas regeln, wo die höheren Ebenen EU und Bund ihnen Spielräume gelassen haben", sagt Felix Ekardt – Jurist, Soziologe, Philosoph, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Vorsitzender des BUND-Landesverbandes Sachsen.
Den übergeordneten Gesetzen zuwiderhandeln dürfen die Länder dabei nicht. Klingt logisch, wird aber nicht unbedingt auch so kommuniziert. Die beiden Wahlprogramme der AfD lesen sich in Sachen Klimaschutz jedenfalls wie eine Beispielliste ebensolcher Zuwiderhandlungen: Sachsen vor der EU-Klimapolitik schützen, den Ausbau von Windrädern verhindern oder aber Erdgas aus Russland importieren.
Übrigens: Auch die Frage nach einem Atommüllendlager, dass die Thüringer Linke und die BSW aus Thüringen fernhalten wollen, liegt eigentlich im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der ist per Grundgesetz ausschließlich für die
Beseitigung radioaktiver Stoffe zuständig. Die Länder könnten aber Zuarbeit liefern, um es unmöglich zu machen oder zu verzögern, etwa durch Gutachten, meint Jasper Finkeldey, Politikwissenschaftler an der Universität Halle-Wittenberg.
Dass Parteien im Landtagswahlkampf Bundesthemen aufgreifen, sieht er in allen politischen Lagern. Auch in vermeintlich harmlosen Formulierungen: "Also zum Beispiel schreiben die Grünen in ihr sächsisches Wahlprogramm: Sachsen hilft beim Wiederaufbau der Ukraine." Auch das würde den Eindruck vermitteln, dass nur Sachsen allein einen großen Beitrag leisten könne. Eine bewusste Taktik für die Wähler: "In gewisser Weise möchte ich [als Wähler] da so ein bisschen Konfetti. Ich möchte auch, dass Wahlkampf irgendwie spannend ist und vielleicht auch über das hinausgeht, was er eigentlich tatsächlich ist."
Und Sie? Vielleicht beobachten Sie sich jetzt einfach einmal selbst, wie viel Konfetti Sie brauchen. Hier kommt das, was die Länder tatsächlich tun können.