Sie müssen nachweisen, dass die Bundesregierung im Verkehrssektor unzureichende Maßnahmen trifft. Inwiefern, das nun den Autoverkehr direkt vor ihrer Haustür beeinflusst, sei mal dahingestellt, aber zumindest betrifft es konkrete Maßnahmen, die die gesamte Feinstaubbelastung verringern sollen und somit auch den befürchteten Staub in ihrer 2030er-Lunge. Und ja – vielleicht liegt Ihnen das „Aber“ schon auf der Zunge – diese Klage gab es schon. Letztes Jahr im November. Der BUND hatte damals die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude verklagt und gewonnen. Das Gesetz hatte selbst vorgeschrieben, dass Sofortprogramme vorgeschlagen werden müssen, wenn die Klimaschutzziele in einem Sektor in einem bestimmten Jahr nicht eingehalten werden. Etwas, dass die Bundesregierung nicht getan hatte. Insofern war die Faktenlage vergleichsweise klar: Die Bundesregierung wurde dazu verpflichtet, beim Klimaschutz nachzulegen. Eine Sache, die mit dem neuen Klimaschutzgesetz übrigens schwieriger wird. Denn statt rückwirkend Maßnahmen und deren Erfolge zu bewerten, wechselt das neue Gesetz in Prognosen. Rein rechtlich ist das durchaus problematisch, so Franziska Heß, die selbst an der Klage im November beteiligt war. Denn dadurch gibt es keine konkreten Verfehlungen mehr, die verklagt werden können. Ein bewusstes Vorgehen der Ampelregierung? Die Spekulation dazu überlasse ich Ihnen. Fakt ist jedenfalls, dass auch zum neuen Klimaschutzgesetz derzeit Klagen laufen.
Aber zurück zu Ihrem Staubleiden: Um eine solche Klage anzugehen, brauchen Sie vor allem eines: Durchhaltevermögen (über Monate bis Jahre), einen guten Überblick über die Klimaziele und -maßnahmen und die nötige Kenntnis über die nötigen juristischen Feinheiten, die ich nicht mal ansatzweise alle nennen kann. Prinzipiell empfiehlt Franziska Heß deshalb, sich an die Umweltverbände zu wenden. „Wir haben es ja zu tun mit einem wahnsinnig komplexen Problem. Das ist fachlich kompliziert. Es ist rechtlich kompliziert.“ Dort kann man Ihnen dann auch einschätzen, ob es sinnvoller ist, dass Sie sich selbst in den Gerichtsprozess stürzen oder ob es nicht sinnvoller ist, dass der Umweltverband klagt. Auch da gibt es nämlich Unterschiede. Der sicherlich größte von Ihnen: Die Umweltverbände gelten quasi als Anwälte von Natur und Klima und müssen als solche nicht selbst in ihren Rechten betroffen oder verletzt sein. Natürlich ist auch die Zusammenarbeit mit dem Umweltverband kein Garant, dass Ihre Klage erfolgreich sein wird. Aber selbst, wenn Sie verlieren, wird Ihre Klage einen positiven Einfluss haben.
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