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#141
vom 17. Mai 2024

Euer Ehren, das Klima: So klagen Sie für den Klimaschutz

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von Katja Evers
Hallo zusammen,

die Sonne hat es auch endlich zu mir nach Norwegen geschafft und direkt sind die ersten Urlaubsgefühle da. Bei Ihnen hoffentlich auch. Vielleicht haben Sie ja schon bald eine Reise anstehen. Mit dem Auto? Einem Kreuzfahrtschiff? Oder … na, Sie werden doch nicht … mit dem Flugzeug!!!

Wenn sich in ihrem Hinterstübchen schon ein kleines schlechtes Gewissen regt, dann habe ich mein Ziel erreicht. Und wenn Sie dadurch nun so sehr auf ihre eigene Haustür gucken, dass Sie dabei vergessen, dass die Hersteller der möglichen Reise-Verkehrsmittel tausende Türen haben, wo ganz dringend gekehrt werden müsste, umso besser.
 
Tu quoque nennt sich das. Bedeutet, man verweist auf das Verhalten anderer, um deren Position zu entkräften und von sich abzulenken.  Ein beliebtes Mittel in Sachen Klima und eines, dass ein Paradox in der Geburtsstunde des CO2-Fußabdrucks sehr gut erklärt: Vor genau 20 Jahren brachte ausgerechnet ein Ölkonzern, nämlich BP, einen CO2-Rechner heraus, mit dem die Menschen selbst berechnen konnten, für wie viel CO2-Emissionen sie verantwortlich sind. Ein geschickter Schachzug, denn das hat die Aufmerksamkeit weg von Ölkonzernen wie BP, Exxon oder Shell hin zum Individuum gelenkt.
 
Die glorreichen Zeiten der Ablenkungs- und Verschleierungstaktiken sind allerdings vorbei: Im Oktober 2019 wurde Exxon Mobil von der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft verklagt. Der Vorwurf: Der Konzern habe seine Anleger in Sachen Klimafolgen getäuscht. Die Klage wurde zwar abgewiesen, mittlerweile häufen sich aber die Klimaklagen und auch ihre Erfolge vor Gericht: Weltweit sind bis heute mehr als 2300 Klagen gegen Unternehmen und auch Staaten eingereicht worden, zwei Drittel davon in den letzten zehn Jahren. In Deutschland ist erst gestern der erste Verhandlungstag für gleich zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung zu Ende gegangen. Wie das ausging und wie sie selbst vorgehen können, wenn Sie das Gefühl haben, dass zu viel fremder Dreck vor ihrer Haustür landet, das klären wir gleich.

Erst aber wie gewohnt zur …

ZAHL DER WOCHE

2,2

… Grad wärmer war der Sommer 2023 als der durchschnittliche Sommer in den letzten 2000 Jahren. Das ist kein Tippfehler, sondern tatsächlich eine Berechnung von Geographen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der University of Cambridge.

Wetterdaten gibt es erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Um so weit zurückblicken zu können, nutzten die Forschenden deshalb ein internationales Archiv von Klimadaten, die mit Hilfe von Baumringen rekonstruiert worden waren und bis ins Jahr 1 zurückreichen. „Dadurch haben wir festgestellt, dass der Sommer 2023 auch in diesem sehr langen Zeitraum der heißeste war und dass er um 2,2 Grad wärmer war als der durchschnittliche Sommer seit dem Jahr 1“, sagt Jan Esper vom Geographischen Institut der Mainzer Universität. „Das verdeutlicht, wie dramatisch sich die Erde erwärmt und wie wichtig es ist, dass wir die Treibhausgasemissionen unverzüglich senken.“

Und die Baumringdaten zeigen noch etwas Anderes: „Unsere Berechnungen zeigen, dass die Durchschnittstemperatur in der Zeit von 1850 bis 1900 um 0,24 Grad niedriger war als bislang auf Grundlage der Daten von Wetterstationen angenommen“, sagt Jan Esper. „Das würde bedeuten, dass die Erwärmung größer ist als bisher gedacht und dass die formulierten Klimaziele neu kalkuliert werden müssen.“ Die Forschenden sind überzeugt, dass die konstruierten Temperaturen durch Baumringdaten genauer sind als die der frühen Wetterstationen. Denn damals wurden die Daten einerseits fast nur in Europa gemessen und waren andererseits deutlich fehleranfälliger als bei heutigen Wetteraufzeichnungen. 

Klimaklage  – So geht's

Man soll sich ja bekanntlich das Beste zum Schluss aufheben oder wie ich in meiner journalistischen Ausbildung gelernt habe: Spannung aufbauen. Von daher müssen Sie sich noch etwas gedulden, bis ich Ihnen erzähle, was gestern vor Gericht so vor sich ging. Macht aber nichts, denn um die Prozesse dahinter gut zu verstehen, lohnt sich zunächst ein tiefergehender Blick auf die Klimaklagen allgemein. Um das weite Feld der Klimaklagen einzugrenzen, konzentrieren wir uns dabei auf Deutschland. Für einen internationalen Blick kann ich Ihnen aber den Artikel meiner geschätzten Kollegin Lisa Kuner empfehlen oder sie klicken sich durch diese tolle Übersicht des Sabin Center for Climate Change Law, das eine ganze Datenbank zu den Klimaklagen errichtet hat.
 
Aber zurück zum Thema: Nehmen wir mal an, Sie möchten klagen. Vielleicht haben Sie das Gefühl, der Verkehr vor ihrer Haustür sorgt für ihren baldigen und viel zu frühen Erstickungstod und möchten das, verständlicherweise, verhindern. Was also können Sie tun? Wir gehen das mal Schritt für Schritt durch:

1. Wen darf ich verklagen?

Für die Klage gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Wege, erklärt Franziska Heß, Umweltanwältin von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte und stellvertretende Vorsitzende des BUND Sachsen. Das sei einmal die zivilrechtliche Seite, also die Klagen gegen Unternehmen wie Exxon oder in diesem Fall vielleicht eher Audi. Oder aber die verwaltungsrechtliche Schiene, also Klagen gegen den Staat. Das klingt erst einmal simpel, wird aber sehr komplex, sobald sie in die Tiefen des Paragrafen-Dschungels wandern.
 
Es beginnt im Grunde schon damit, dass Sie – je nach Art der Klage – unterschiedliche Nachweise erbringen müssen. Bei der verwaltungstechnischen Klage reicht es aus, wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie tatsächlich irgendwann aufgrund eines Lungenschadens tot umkippen. Wenn Sie hingegen ein Unternehmen auf Schadensersatz verklagen, sollten Sie bestenfalls jetzt schon halbtot am Tropf hängen und natürlich auch nachweisen können, dass der Schaden allein durch das Unternehmen entstanden ist.
 
Da auf der Straße vor ihrer Haustür also sicher nicht nur Audis unterwegs sind, bleibt ihnen nur den Staat zu verklagen. Funktionieren wird es wahrscheinlich trotzdem nicht, aber dazu gleich mehr. 

2. Welche Klage wird zugelassen?

Lassen Sie mich Ihnen erst einmal das Grunddilemma der Klimaklagen erklären. Eines, dass es tatsächlich lange Zeit schwierig gemacht hat zu klagen: „Natürlich ist es so, dass wir die Klimawandelfolgen schon jetzt sehen, aber eine echte gegenwärtige Betroffenheit ist schwierig darzustellen“, so Franziska Heß. Gleichzeitig müsse man aber eben jetzt umsteuern, um nicht in 15 Jahren die ganzen Probleme zu haben.

Der 29.04.2021 ist deshalb historisch: Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie verschiedene Einzelkläger*innern hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und ein wegweisendes Urteil errungen: Denn das Gericht stellte fest, dass eine heute unzureichende Klimaschutzpolitik die Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Soll heißen: Unzureichende Maßnahmen kann man auch heute schon einklagen.
 
Und vielleicht werden die juristisch versierten Lesenden unter Ihnen nun schon erkennen, wo bei Ihrer Klage möglicherweise das Kind in den Brunnen fällt: Genau, entscheidend ist das Wörtchen „Maßnahme“. Sie können den Staat dann verklagen, wenn „vonseiten des Gesetzgebers keine ausreichenden Maßnahmen vorgesehen sind“, so Franziska Heß. Oder aber, wenn er getroffene Maßnahmen nicht einhält. Gegen die Feinstaubbelastung vor ihrer Haustür hätten Sie also nur dann eine Chance, wenn die Gemeinde, in der Sie leben, verpflichtet ist, einen Luftreinhalteplan für die Gegend aufzustellen, und das eben nicht tut.
 
Auch wenn Sie nun die Idee hätten, ihrer Lunge könnte ein bundesweites Tempolimit guttun, wird es schwierig. Denn prinzipiell hat der Gesetzgeber einen Spielraum bei der Frage, wie er die Klimaschutzverpflichtungen erfüllt. Solange man also dem Gericht nicht nachweisen kann, dass das Tempolimit die einzige Möglichkeit dafür ist, wird das nichts. Klage abgewiesen. Und jetzt?

3. Wie also kann ich vorgehen?

Sie müssen nachweisen, dass die Bundesregierung im Verkehrssektor unzureichende Maßnahmen trifft. Inwiefern, das nun den Autoverkehr direkt vor ihrer Haustür beeinflusst, sei mal dahingestellt, aber zumindest betrifft es konkrete Maßnahmen, die die gesamte Feinstaubbelastung verringern sollen und somit auch den befürchteten Staub in ihrer 2030er-Lunge.  Und ja – vielleicht liegt Ihnen das „Aber“ schon auf der Zunge – diese Klage gab es schon. Letztes Jahr im November.
 
Der BUND hatte damals die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude verklagt und gewonnen. Das Gesetz hatte selbst vorgeschrieben, dass Sofortprogramme vorgeschlagen werden müssen, wenn die Klimaschutzziele in einem Sektor in einem bestimmten Jahr nicht eingehalten werden. Etwas, dass die Bundesregierung nicht getan hatte. Insofern war die Faktenlage vergleichsweise klar: Die Bundesregierung wurde dazu verpflichtet, beim Klimaschutz nachzulegen.
 
Eine Sache, die mit dem neuen Klimaschutzgesetz übrigens schwieriger wird. Denn statt rückwirkend Maßnahmen und deren Erfolge zu bewerten, wechselt das neue Gesetz in Prognosen. Rein rechtlich ist das durchaus problematisch, so Franziska Heß, die selbst an der Klage im November beteiligt war. Denn dadurch gibt es keine konkreten Verfehlungen mehr, die verklagt werden können. Ein bewusstes Vorgehen der Ampelregierung? Die Spekulation dazu überlasse ich Ihnen. Fakt ist jedenfalls, dass auch zum neuen Klimaschutzgesetz derzeit Klagen laufen. 

Aber zurück zu Ihrem Staubleiden: Um eine solche Klage anzugehen, brauchen Sie vor allem eines: Durchhaltevermögen (über Monate bis Jahre), einen guten Überblick über die Klimaziele und -maßnahmen und die nötige Kenntnis über die nötigen juristischen Feinheiten, die ich nicht mal ansatzweise alle nennen kann.
 
Prinzipiell empfiehlt Franziska Heß deshalb, sich an die Umweltverbände zu wenden. „Wir haben es ja zu tun mit einem wahnsinnig komplexen Problem. Das ist fachlich kompliziert. Es ist rechtlich kompliziert.“ Dort kann man Ihnen dann auch einschätzen, ob es sinnvoller ist, dass Sie sich selbst in den Gerichtsprozess stürzen oder ob es nicht sinnvoller ist, dass der Umweltverband klagt. Auch da gibt es nämlich Unterschiede. Der sicherlich größte von Ihnen: Die Umweltverbände gelten quasi als Anwälte von Natur und Klima und müssen als solche nicht selbst in ihren Rechten betroffen oder verletzt sein. Natürlich ist auch die Zusammenarbeit mit dem Umweltverband kein Garant, dass Ihre Klage erfolgreich sein wird. Aber selbst, wenn Sie verlieren, wird Ihre Klage einen positiven Einfluss haben. 

Der positive Effekt von Klimaklagen

Das zumindest schreiben Forschende in einem Fachartikel im Journal „Nature“. Demnach würden Klagen Unternehmen und Regierungen dazu anspornen, ihre Klimamaßnahmen zu verstärken und zwar – und das ist entscheidend – unabhängig davon, wie das Urteil letztendlich ausfalle.
 
Die Klagen würden einerseits das Bewusstsein für Klimafragen bei allen Beteiligten schärfen und rechtliche Unklarheiten beseitigen. Und andererseits den Ruf der Verklagten schädigen. So führten einer Studie zufolge die Klagen und Gerichtsurteile gegen große fossile Brennstoffunternehmen wie Shell und British Petroleum direkt zu schlechteren Bewertungen und einem Absturz der Aktienkurse der Unternehmen führten. Auch beim Thema Greenwashing in Werbeanzeigen würden Unternehmen durch Klagen vorsichtiger werden.
 
Die Tu quoque-Taktik in Klimafragen ist also hoffentlich bei Staat und Unternehmen bald Geschichte. Wenn nicht heißt es: Einspruch, Euer Ehren !

Termine

Samstag, 18. April – Freiberg 
Vier Tage lang können sich Kinder in der Mineralienausstellung Terra Mineralia auf Spurensuche nach dem geheimen Mineraliencode begeben. Mehr dazu finden sie hier
Dienstag, 21. Mai – Franzigmark
Der BUND Halle-Saalekreis lädt Kinder ab 9 an drei Tagen dazu ein, die bunte Welt der Wildkräuter kennenzulernen. Diese werden gesammelt und dann zu Kräutersalz, -butter, -öl und vielem mehr weiterverarbeitet. Mehr Infos dazu gibt es hier.
bis zur Wahl – online
Zur EU-Wahl können Sie Ihre Positionen mit denen der großen Parteien auch speziell in Sachen Klimaschutz vergleichen. Mehr Infos zum Klimawahlcheck gibt es hier.  

Klima und Menschheit

Nur jeder fünfte Baum in Deutschland ist gesund

Das geht aus dem Waldzustandsbericht 2023 hervor, der am Montag von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellt wurde. Damit ist der Zustand der Wälder in Deutschland nach wie vor schlecht, aber weder besser noch schlechter als im vergangenen Jahr. Insgesamt lägen die Schäden weiter auf einem "sehr hohen Niveau". Sie hätten sich je nach Baumart im Vergleich zum Jahr 2022 gar nicht oder nur sehr geringfügig verändert, erklärte der Grünen-Politiker. Der Wald entwickle sich "zum Dauerpatienten".
 
Als Ursache für den schlechten Waldzustand nannte Özdemir vor allem die Klimakrise. Diese habe den deutschen Wald "fest im Griff". Vor allem die lange Trockenphase habe den Bäumen massiv zugesetzt. Der Umweltminister forderte eine Langzeit-Kur für die deutschen Wälder. Nötig sei vor allem der Umbau von fast drei Millionen Hektar zu klimastabilen Mischwäldern sowie die Wiederbewaldung von 600.000 Hektar Schadflächen.

4000 Tier- und Pflanzenarten sind von Schmuggel betroffen
So heißt in einem Bericht der Vereinten Nationen. Demnach sei der illegale Artenhandel in den vergangenen Jahrzehnten nicht substanziell eingedämmt worden. Zwischen 2015 und 2021 wurden laut der Studie des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung insgesamt rund 13 Millionen einzelne Tiere und Pflanzen beschlagnahmt, die unter anderem als Nahrungsmittel, Medizin oder Luxusgut verwendet werden. An Schmuggelgut, das wie etwa Holz über das Gewicht bemessen wird, wurde über 16 000 Tonnen sichergestellt.
 
Das wahre Ausmaß des illegalen Handels sei jedoch viel größer als diese abgefangenen Mengen, betonte das UNODC. Die UN-Organisation wies darauf hin, dass die kriminellen Exporte nicht nur zum Artensterben beitragen können, sondern auch zur Ausbreitung von Krankheiten und zum Klimawandel.
Um in der Klimakrise aktiv zu werden, braucht es mehr als Angst
Das sagt die Sozialpsychologin Katrin Hamann von Universität Leipzig. Zusammen mit anderen Forschenden hat sie ein Buch herausgegeben, das zeigt, wie Menschen angesichts der Klimakrise zum gemeinsamen Handeln motiviert werden können. Essenziell dafür seien drei Säulen, die die Forschung auch für gesellschaftliches Engagement identifiziert.

Am wichtigsten sei demnach die Frage, ob man sich mit Gruppen identifiziere, die sich für mehr Klimaschutz engagieren – sei es Fridays for Future oder die lokale Nachbarschaftsinitiative, die sich für Ökostrom einsetzt. Daneben würden uns das eigene Moralverständnis und Wut dazu bringen, auf die Straße zu gehen und teilzuhaben. Als Drittes nennt Katrin Hamann das Gefühl, etwas erreichen zu können. Das beziehe sich sowohl auf das Kollektiv als auch darauf, dass der einzelne einen wichtigen Beitrag für das Kollektiv leiste. Für die Forscherin ergeben sich aus den drei Säulen viele Ideen und Möglichkeiten, auf denen Klimagruppen und Menschen, die sich engagieren wollen, aufbauen können. 

ARD, ZDF und DRADIO

zwei Personen auf Alm

Klima als Menschenrecht

Ein Gespräch über den Sieg der Klimaseniorinnen und seine Tragweite.
zwei Personen auf Alm

Tricksereien der Grünen

soll es in Sachen Atomausstieg gegeben haben. Die Podcastfolge klärt, was dahintersteckt.
zwei Personen auf Alm

Forschung gegen die Hungersnot

Die Reportage begleitet den Bioinformatiker Dennis, der versucht, Tomatenpflanzen für den Klimaschutz zu wappnen.

👋 Zum Schluss

Etwas bin ich Ihnen ja noch schuldig: Gestern Abend kurz vor Feierabend bekam ich einen Anruf von der Deutschen Umwelthilfe. Frisch aus dem Gerichtssaal sozusagen. Dort waren kurz zuvor die zwei Klagen verhandelt worden und zwar gegen unzureichende Klimaschutzprogramme bis 2030: Zum einen sektorübergreifend für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr, zum anderen für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft. Und ich bin ehrlich: Ein Urteil habe ich noch nicht erwartet, mein Gesprächspartner auch nicht. Umso überraschender war jedoch die Ankündigung der Richterin des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, möglicherweise noch am gleichen Tag zu entscheiden.
 
Wenig später war dann klar: Sie entscheidet tatsächlich und zwar im Sinne der Deutschen Umwelthilfe. Die bestehenden Klimaschutzprogramme der Bundesregierung sind rechtswidrig und müssen kurzfristig um wirksame konkrete Maßnahmen nachgebessert werden. Ein sehr schnelles Urteil. Aber es zeigt gut, was andere Klimaklagen schon bewirkt haben: Der Klimaschutz ist im Gerichtssaal angekommen. 

Liebe Grüße
Katja Evers

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